Wie hängen Handlungsfreiheit, Willensfreiheit und Determinismus zusammen?

Die Wichtigkeit der Willensfreiheit

Schopenhauers Spruch »Ein Mensch kann zwar tun, was er will, aber nicht wollen, was er will« kann für Menschen Quelle von Trost und Toleranz sein, wie es bei Albert Einstein der Fall war,[1] allerdings auch Quelle von Furcht und Ablehnung. Letztere Reaktionen liegen unter anderem darin begründet, dass eine Vielzahl grundlegender und alltäglicher gesellschaftlicher Handlungen und Gedanken unter der Prämisse der Willensfreiheit arbeiten: So wird Leibniz‘ Theodizee-Problem, also die Frage, wie ein allmächtiger und (moralisch) guter Gott Leid zulassen kann, heute beispielweise auch damit erklärt, dass analog zum schlechtfrisierten Nichtfriseurkunden der leidende Mensch sich mit einem freien Willen gegen einen Gott[2] entscheidet.[3] Auch das Rechtssystem, insbesondere das Strafrecht, fußt(e) auf dem Gedanken des freien Willens,[4] da Juristen der absoluten Straftheorie von Philosophen wie Kant oder Hegel folgten und der Zweck der Strafe lediglich oder hauptsächlich die Vergeltung war.

Ob Menschen einen freien Willen haben, ist also eine wichtige Frage, deren Erörterung sich dieser Essay widmet. Dabei wird zunächst geklärt, was Willensfreiheit ist und in welchem Verhältnis diese Freiheit zur Handlungsfreiheit steht. Darauffolgend wird das Problem der Kompatibilität von Willensfreiheit und Determinismus dargestellt und anhand Ernst Tugendhats „Der Begriff der Willensfreiheit“ ein kompatibilistischer Lösungsvorschlag gezeigt.

Was ist „Willensfreiheit“?

Wirft man einen Blick in ein Philosophie-Lexikon, findet man drei notwendige Bedingungen, die zusammen hinreichend für Willensfreiheit sind: erstens die Urheberschaftsbedingung, zweitens die Bedingung alternativer Möglichkeiten und drittens die Kontrollbedingung.[5] Ein Mensch hat also keine Willensfreiheit, wenn er eine Entscheidung nicht selbst getroffen hat (1), er keine Alternativen im Willen hatte (2), oder sein Wille erzwungen wurde (3).

Angenommen A verliebt sich in B. Vater X verlangt von A, C zu heiraten, was A auch macht. Man könnte meinen, C zu heiraten wäre ohne Willensfreiheit geschehen, da X diese Hochzeit verlangt. Doch ist das Heiraten von C eine Handlung, zu der sich A durch den Druck von X entschließt. Dem Willen von A, X nachzugeben, liegt etwas zugrunde, allerdings hat A die Entscheidung zu C zu heiraten nicht weniger selbst getroffen als B zu lieben. Der Einfluss von Vater X unter dem A steht, als A beschließt C zu heiraten, verletzt nicht die Urheberschaftsbedingung, sondern die Kontrollbedingung. Dagegen verstoßen Erkenntnisse aus der Hirnforschung gegen die Urheberschaftsbedingung, da nicht die unklare Entität Person, sondern neuronale Prozesse die Entscheidungen bestimmen.[6]

Willensfrei ist eine Person, wenn sie ohne Zwang einen nicht alternativlosen Willen selbst will. Man versteht also unter Willensfreiheit die Fähigkeit, zu wollen, was man will.

Was ist Handlungsfreiheit?

Vereinfacht gesagt hat ein Mensch Handlungsfreiheit, wenn er tun kann, was er will. Um konkreter zu werden, sollte man zunächst folgende drei Fälle betrachten und darauffolgend Definitionen begutachten:

Stephen Hawking ist an Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) erkrankt ist, so wird sich sein Arm nicht bewegen, ganz gleich, wie stark sein Willen dazu ist.[7] Der Wille ist da, das Tun allerdings nicht. Einen Willen ohne darauffolgendes Tun hat man auch im Falle eines enttäuschenden Konsums von Energydrinks, von dem man sich die Fähigkeit des Fliegens versprochen hatte. Man kann wollen wie man will, doch man wird nicht fliegen – wieder ein Wollen ohne Tun.

Im dritten Fall ist ein vermeintliches Tun, aber kein Wille dazu vorhanden: Spasmen sind Bewegungen des Körpers, bei dem es keinen positiven Willen gibt, im besten Fall gibt es den Willen, diese Bewegungen nicht auszuführen.

Das gewollte Tun und das Nichtwollen eines Tuns mit einem Nichttun, also die Fälle für die folgendes gilt, sind vollkommen unproblematisch:

Wille -> Tun ∧ Tun -> Wille[8]

Dagegen ist man geneigt, aus dem Fall Hawking den Schluss zu ziehen, dass man nicht handlungsfrei ist, wenn man den Willen hat, aber die Handlung nicht ausführen kann:

¬(Wille -> Tun) -> ¬ handlungsfrei

Mit dem Beispiel des Energydrinks dagegen muss man diese Definition verwerfen, da es offensichtlich unterschiedliche Arten von Können gibt: Es gibt das Können, das sich durch Notwendigkeit definiert und ein Können, dass sich durch Möglichkeit definiert.[9] Hier ist allerdings der unterschiedliche Grad der Möglichkeit, der die Definition ausscheiden lässt.

Das dritte Beispiel mag verleiten zu einer Definition, die Handlungsfreiheit bescheinigt, wenn es keine Handlung ohne Willen gibt:

(Tun -> Wille) -> Handlungsfrei

Dieser Definition haftet allerdings das Problem an, dass ohne Handlung bei vorhandenem Willen die Handlungsfreiheit zu bejahen wäre. Allerdings wäre dann im ersten Fall Handlungsfreiheit gegeben, was mehr als bloß kontraintuitiv ist.

Folgende Definition dagegen ist eher annehmbar, da aus jeder Handlung, d.h. einem Tun mit einer Absicht,[10] Handlungsfreiheit folgt.

(Wille -> Handlung) -> handlungsfrei

Damit sind Spasmen ein Thema der (negativen) Bewegungsfreiheit, also der Freiheit, keine unerwünschten Bewegungen zu machen, allerdings ist das Problem aus Fall zwei erst gelöst, wenn man aus einem Bereich möglichen Könnens auf eine graduelle Handlungsfreiheit schließt, da es sonst mit dieser Definition keine Handlungsunfreiheit gibt.

Wie ist das Verhältnis von Handlungs- und Willensfreiheit?

Mit dem o.g. Begriff von Handlung arbeitend benötigt eine Handlung immer einen Willen. Aus Handlungsfreiheit folgt allerdings keine Willensfreiheit, auch folgt aus Willensfreiheit keine Handlungsfreiheit. Wie ein Wille zustande kommt hat nichts mit der Möglichkeit zu tun, den Willen zu verwirklichen. Es wäre eine sehr extreme Position, wollte man Handlungsfreiheit nur bejahen, wenn nicht bloß das Handeln frei wäre, sondern auch der dem Handeln zugrundeliegende Wille. Auch andersherum wäre es befremdlich, Inhaftierten oder Querschnittsgelähmten aufgrund ihrer äußeren physischen Unfreiheit auch eine innere (psychische oder physische) Unfreiheit zu unterstellen.

Warum ist der Determinismus ein Problem?

Die zweite Bedingung der o.g. Definition der Willensfreiheit verlangt, dass es alternative Möglichkeiten von Willen gab. Unabhängig vom tatsächlichen Willen muss es einen alternativen Willen geben, der hätte gewollt werden können. Dem scheint jedoch zunächst zu widersprechen, was der Determinismus ist: „die Lehre von der eindeutigen Bestimmtheit allen Geschehens durch Ursachen, aller späteren Ereignisse durch frühere […]“[11] Determinismus bedeutet, dass physisch oder theologisch jeder Zustand der Welt, inklusive der Menschen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt schon vorher feststeht – unabhängig davon, ob Menschen nun die Fähigkeit zur Vorhersage künftiger Naturzustände haben oder nicht.

Wenn der Zustand eines Menschen und der Umwelt zum Zeitpunkt t-1 den Menschen (und seine Umwelt) zum Zeitpunkt t bestimmt, welche Alternativen Zuständet gibt es dann für den Willen des Menschen?

Es gibt keine alternativen Möglichkeiten. Will man dennoch die Willensfreiheit aufrechterhalten, so muss die Definition der Willensfreiheit oder des Determinismus verworfen werden, wenn man nicht die Gültigkeit des Schlusses auf die Unvereinbarkeit bezweifelt.

Wie können Determinismus und Willensfreiheit kompatibel sein?

Man kann den Determinismus einschränken oder verneinen: Unter den vielen Interpretationen der Quantenmechanik gibt es nicht wenige, die einen völligen Indeterminismus, also Zufall, in einigen Naturvorgängen für mehr als möglich halten. Das kann man zum Anlass nehmen, den Determinismus zu verwerfen. Andere Interpretationen schließen von der Nichtvorhersagbarkeit einiger quantenphysikalischer Vorgänge nicht auf den Indeterminismus und ließen damit der Willensfreiheit praktisch nur die Möglichkeit zu bestehen, in dem man sie umdefiniert – falls man den Determinismus nicht anzweifelt.

Zweifelt man den Determinismus nicht an, kann man Ernst Tugendhat folgen.[12] Dass Tugendhat trotz Bejahung des Determinismus zu einer Willensfreiheit kommt, liegt an seiner Definition davon. Er gebraucht das Wort Zurechnungsfähigkeit statt dem Begriff Willensfreiheit, um zu vermeiden, dass die Rede vom Vermeiden-Können ist.[13] Diesem Vermeiden-Können, also genau der zweiten Bedingung der Willensfreiheit, widmet sich Tugendhat, um die Kompatibilität von Determinismus und Willensfreiheit zu zeigen. Das Vermeiden-Können verwirft er mit der Feststellung, dass eine zurechnungsfähige Handlung, also eine mit Willensfreiheit, nur ohne Determinismus ausgeführt werden kann, wenn sie zufällig geschieht oder sie stammt von der Person selbst, wobei damit eine für ihn ungeklärte Entität gemeint ist, welche er verwirft.[14] Er ordnet den Urheber des Willens in die Kausalität ein und weist dem Willen nicht die Quelle einer besonderen Entität außerhalb des Natürlichen zu. Des Weiteren muss für Tugendhat Willensfreiheit nicht mehr sein als die Freiheit von innerem Zwang, wenn wir wissen, was wir tun.[15] Der Kausalität muss ein Wille nicht entfliehen, um frei zu sein.

Für Tugendhat reicht es für die Willensfreiheit allerdings auch nicht, einen Willen zu haben, da das schon auf ein Tier oder einen Trinker zuträfe. Die Fähigkeit zu überlegen muss hinzukommen, da man damit zu Ergebnissen kommen kann, die nicht bloß kurzfristig Wohlbefinden auslösen (Wollen1), sondern moralisch oder rational gut (längerfristig nützlich = Wollen2) sein können. Doch wenn aus dem Überlegen bspw. aufgrund von Zwangsstörungen keine Handlungen folgen können, liegt auch hier keine Willensfreiheit vor. Der Grad an Willensfreiheit ist der Grad an Beeinflussung des Handelns durch Gründe, die aus dem Überlegen resultieren.[16]

Fazit.

Anhand Schopenhauers Ausspruch „Man kann tun, was man will, aber nicht wollen, was man will“ lässt sich die Problematik gut darstellen: Je eher man tun kann, was man will, desto eher hat man Handlungsfreiheit. Um die Willensfreiheit zu verteidigen, kann man den Determinismus einreißen, was nicht unmöglich ist, aber schwierige Konsequenzen hat (Zufall oder von der Vergangenheit losgelöste Quelle eines Willens) oder man ändert die Definition der Willensfreiheit: Je mehr Gründe eines rationalen Wollens das Handeln beeinflusst, desto mehr Willensfreiheit hat man.

  • [1] Vgl. Seelig, Carl (Hrsg.): Albert Einstein. Mein Weltbild. Zürich 2010, S. 9.
  • [2] In den Darstellungen von Anhängern monotheistischer Glaubensrichtungen wird auf den unbestimmten Artikel verzichtet, entsprechend finden auch keine anderen Friseure Erwähnung.
  • [3] Vgl. Finkel, Markus (Hrsg.): 33 Argumente für Gott. München 2013, S. 78f.
  • [4] Vgl. Krey, Volker: Deutsches Strafrecht. Allgemeiner Teil. Band 1. Stuttgart 2008, S. 45f.
  • [5] Vgl. Beckermann, Ansgar: Willensfreiheit. In: Jordan, Stefan(Hrsg.); Nimtz, Christian(Hrsg.): Lexikon Philosophie. 100 Grundbegriffe. Stuttgart 2011, S. 305-307.
  • [6] Vgl. Roth, Gerhard: Fühlen, Denken, Handeln. 2003. Nach Beckermann, Ansgar: Willensfreiheit. In: Jordan, Stefan(Hrsg.); Nimtz, Christian(Hrsg.): Lexikon Philosophie. 100 Grundbegriffe. Stuttgart 2011, S. 306.
  • [7] Alternativ könnte man auch Inhaftierte oder Person A aus dem Beispiel zur Willensfreiheit nehmen.
  • [8] F für W=“Mensch will x tun“, T=“Mensch tut x“, H=“Mensch handeltx“ und F=“Mensch hat Handlungsfreiheit“
  • [9] Vgl. Tugendhat, Ernst: Der Begriff der Willensfreiheit. In: Philosophische Aufsätze. Frankfurt am Main 1992, S. 343.
  • [10] Automatische Handlungen sind so beispielsweise Handlungen, die nicht vom Willen beeinflusst sind, vgl. Hildebrandt, Helmut (Hrsg.): Pschyrembel. Klinisches Wörterbuch. Berlin 1993, S. 594.
  • [11] Determinismus. In: Der Brockhaus in fünf Bänden. A-Eis. Leipzig 2004, 893.
  • [12] Vgl.Tugendhat, Ernst: Der Begriff der Willensfreiheit. In: Philosophische Aufsätze. Frankfurt am Main 1992, S. 342.
  • [13] ebd, S. 334f.
  • [14] ebd, S. 342.
  • [15] ebd, S. 341.
  • [16] ebd, S. 347.

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