Konventionen bei der Wahl der Dekane und Rektoren in der NS-Zeit und davor
Die vorliegende Arbeit will zeigen, wie sich die Zeit des Nationalsozialismus auf die Vergabe der Ämter und Posten an den deutschen Universitäten ausgewirkt hat. Als die Ämter für die Untersuchung scheinen Dekanate der diversen Fakultäten und das Rektorat der jeweiligen Universitäten die bedeutendsten zu sein, weil erstens diese Ämter die längste Tradition in der Geschichte der Universität haben und zweitens noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein die Amtsgeschäfte der Universität und Fakultät von Rektor und Dekan geführt wurden, sodass ihre eigentliche Aufgabe, das Forschen und Lehren, wenigstens zu großen Teilen eingeschränkt war.
Die zu untersuchenden Universitäten sind dem Namen der Arbeit nach „deutsch“. Konkret soll es um die Universitäten des Deutschen Reiches in den Grenzen von April 1938 gehen. Dieses Datum scheint sinnvoll, da die politischen Bedingungen innerhalb dieses Staatsgebietes vergleichbar sind. Die Auswahl aus dieser Menge an Universitäten erfolgt geographisch repräsentativ.[1]
Als Quelle dienen überwiegend Personal- und Vorlesungsverzeichnisse. Diese sind insbesondere für die weiter zurücklegenden Semester die wichtigste Quelle für diese Daten. Viele Universitäten bzw. Universitätsarchive haben bereits selbst Übersichten angefertigt, einige Universitätsarchive verwiesen allerdings auf teils im Netz öffentlich zugänglichen Vorlesungsverzeichnisse, aus denen einige Übersichten entstanden sind.
Ziel dieser Arbeit ist es also zunächst eine repräsentative Übersicht über „deutsche“ Universitäten vor 1933 zu geben, um Konventionen, wenigstens darunter die faktischen Gewohnheiten, zu zeigen, um darauf die durch die bekannte Größe der „nationalen Revolution“ erwartbaren Brüche dieser Konventionen darzustellen. Darauf werden diese Brüche diskutiert und mögliche Erklärungsansätze erörtert. Dabei soll auch der Wert der Vorlesungsverzeichnisse als Quelle erörtert werden.
- Inventur: Funktionäre an Universitäten im Deutschen Reich
- Abweichungen und Erklärungsansätze
- Fazit
Inventur: Funktionäre an Universitäten im Deutschen Reich
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
bis 1933
Der Professor,[2] der die Amtsgeschäfte der Universität führt, wird an der Universität Heidelberg seit 1919 als Rektor bezeichnet. Es war üblich, den Rektor für ein akademisches Jahr zu wählen, sodass seine Amtszeit am 1. Oktober eines Jahres beginnt und am gleichen Tag des darauffolgenden Jahres endet.
Was der Rektor für die gesamte Universität war, ist der Dekan für seinen Fachbereich bzw. seine Fakultät gewesen. Seine Amtszeit begann und endete mit Beginn und Ende der regulären Amtszeit des Rektors.
Abbildung 1: Heidelberger Ämter vor 1933 |
Abbildung 1 zeigt die Besetzung der Ämter der Dekane der fünf Heidelberger Fakultäten und die Rektoren zwischen dem Sommersemester 1924 und dem Sommersemester 1929 und basiert auf den Personal- und Vorlesungsverzeichnissen der Universität Heidelberg aus genannten oder darauffolgenden Semestern. Das genannte Muster wird in dieser Abbildung nur an zwei Stellen gebrochen: Im Sommersemester 1928 löst lt. Personalverzeichnis Professor Lüttge von Schubert als Dekan der theologischen Fakultät ab. Auch an der juristischen Fakultät vollzieht sich ein außerplanmäßiger Wechsel als Gerhard Anschütz, einer der Väter der hessischen Verfassung, durch Otto Gradenwitz abgelöst wurde. Doch dies sind, wie auch das mittels dieser Quelle nicht sichtbare vorzeitige Ende der Amtszeit von Rektor Karl Heinsheimer am 16. Juni 1929 (Tod) lediglich Ausnahmen von der Regel.
Die erste, hier vorgestellte, Konvention ist also, dass jährlich die Besetzung von Rektorat und Dekanat wechselt. Dieses Wechseln ist, je nach vorhandenem Personal innerhalb einer Fakultät schlichtweg eine Rotation, wie exemplarisch an Abbildung 2 sichtbar wird. Ludwig Jost ist im Sommersemester 1923 Dekan der naturwissenschaftlichen Fakultät und wieder im akademischen Jahr 1925/26. Ebenso findet sich in dieser Abbildung auch der Geologe Wilhelm Salomon-Calvi mehrfach wieder, wie auch Liebmann.
Abbildung 2: Heidelberger Dekane an der naturw.-mathem. Fakultät |
Die zweite Konvention ist die Rotation des Rektoratsamtes unter den Fakultäten. Idealerweise hat jede der fünf Fakultäten innerhalb von fünf Jahren einmal das Amt übernommen, wie Abbildung 3 zeigt.
Abbildung 3: Heidelberger Rektoren vor 1933 |
Eine dritte Konvention ist, dass Rektor üblicherweise nur wurde, wer zuvor bereits Dekan dieser Universität gewesen war. Dies zeigt exemplarisch Abbildung 4.
Abbildung 4: Heidelberger Rektoren zuvor als Dekane |
1933 – 1945
Die Quelle der Heidelberger Personal- und Vorlesungsverzeichnisse liefert in eigener Sprache ein Zeugnis vom Umbruch mit der sog. „Machtergreifung“ vom 30. Januar 1933. Im Wintersemester 1932/33, also dem Semester, in welchen der 30. Januar 1933 fällt, scheint sich nichts zu verändern. Ebenso wenig im folgenden akademischen Jahr vom Wintersemester 1933/34 bis zum Sommersemester 1934 verändert sich wenig. Die einzigen Veränderungen in diesen Ämtern sind der Wechsel des Physiologen Philipp Broemser an die Ludwig-Maximilians-Universität München, der als Dekan durch Schneider ersetzt wurde und der Verlust des Dekanats von Heinrich Mitteis, dem die Herabwürdigung jüdischer Kollegen in der NS-Presse missfiel und den Rektor Wilhelm Groh kritisierte.[3]
Auffällig ist allerdings, dass zum Wintersemester 1934/35 nicht wie üblich (s.o.) die Besetzungen der Ämter zu Beginn des neuen akademischen Jahres wechseln (Abbildung 5). Zieht man die beiden genannten Wechsel des vorigen Semesters ab, so verändert sich kein Amtsträger zwischen dem 1. Oktober 1933 und dem 31. März 1935. Darüber hinaus verändern sich die Amtszeiten bis zum 1. Oktober 1934 nicht. Wenn die „Machtergreifung“ in Heidelberg auf die Amtsvergabe an der Universität einen Einfluss hatte, dann anscheinend erst ab dem 1. Oktober 1934.
Abbildung 5: Ämter in Heidelberg um 1933 |
Mit den in Abbildung 6 dokumentierten Rektoren zwischen 1935 und 1941 wird dagegen klar, dass es größere Veränderungen gegeben hatte. Der Rechtswissenschaftler Wilhelm Groh ist vier Jahre Rektor gewesen. Auch sein Nachfolger, der Erziehungswissenschaftler, der vormals Rektor der Goethe-Universität Frankfurt gewesen war, Ernst Krieck hatte eine längere Amtszeit als vor 1933 konventionell war, bevor er beurlaubt wurde. Der Historiker Paul Schmitthenner war darauf ganze sieben Jahre Rektor der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Abbildung 6: Heidelberger Rektoren nach 1933 |
Die Konvention des jährlichen Wechsels des Rektorats war also in Heidelberg gebrochen. Wie Abbildung 7 zeigt, gilt dies auch für die Dekanate an der Universität Heidelberg.
An der Universität Heidelberg haben sich Muster der Amtsvergabe gezeigt und auch Brüche mit diesem Muster. Wie sieht dies an anderen Universitäten aus?
Abbildung 7: Heidelberger Ämter nach 1933 |
Universität Leipzig
bis 1933
Wie die von der Universität Leipzig veröffentlichte Übersicht der Dekane und Rektoren[4] zeigt, galten in Leipzig vor 1933 dieselben Konventionen, exemplarisch hier Abbildung 8: Das Rektorat wechselte unter den Fakultäten jährlich. Mit sehr wenigen Ausnahmen wechselte ebenso das Dekanat, unter den Professoren und auch unter den Abteilungen der Fakultät.
Abbildung 8: Leipziger Dekane und Rektoren vor 1933 |
1933 – 1945
Der reine Blick auf die offiziellen Amtsträger verrät auch in Leipzig nicht, welche Veränderungen mit dem 30. Januar 1933 auf die Universität zukamen. Es zeigen sich in Abbildung 9 allerdings schon mit Blick auf Dekanate und Rektorat, was sich bereits in Heidelberg offenbart hat: Die Amtszeiten der einzelnen Träger von Rektorat und Dekanat enden spätestens ab 1935 nicht mehr mit Ablauf des akademischen Jahres, sondern bleiben bei denselben Professoren für eine deutlich längere Zeit. Zudem scheint nach 1933 der Wechsel des Gesamtdekanats zwischen den Abteilungen der philosophischen Fakultät zu stoppen, obwohl es hier möglicherweise bloß an Quellen mangelt. Jedoch lag das Gesamtdekanat der philosophischen Fakultät in der NS-Zeit erstmals seit der Aufspaltung der Fakultät 1920 zweimal in Folge bei der philologisch-historischen Abteilung; damit war auch innerhalb dieser Fakultät scheinbar ohne Not diese Gewohnheit gebrochen.
Abbildung 9: Leipziger Dekane und Rektoren zur Zeit der „Machtergreifung“ |
Eberhard Karls Universität Tübingen
bis 1933
Der Blick auf Tübingens Gewohnheiten vor 1933 zeigt zugleich Vertrautes wie auch nicht Erwartetes. Das Rektorat wechselte jährlich, jedoch nicht in dem aus Heidelberg oder Leipzig vertrauten akademischen Jahr, beginnend mit dem Wintersemester, dem 1. Oktober, wie Abbildung 10[5] zeigt.
Abbildung 10: Tübingens Rektoren vor 1933 |
Der Blick in die ältere Vergangenheit der Eberhard Karls Universität Tübingen verrät, dass dieses Muster seit dem Sommersemester 1831 Tradition ist.[6] Bekannt aus Heidelberg und Leipzig ist aber auch in Tübingen der Wechsel des Rektorats zwischen den traditionellen vier Fakultäten, so wie etwa die vier Semester ab Sommersemester 1809: Der Jurist Julius Friedrich Malblanc wurde im folgenden Wintersemester vom Philosophen und Bibliothekar Andreas Heinrich Schott abgelöst, bevor im Sommer 1810 der Mediziner Wilhelm Gottfried Ploucquet das Rektorat übernahm und darauf im Winter der evangelische Theologe Carl Christian Flatt.[7]
Dem Muster aus der Abbildung 10 ist der Wechsel aus dem frühen 19. Jahrhundert nur insofern verschieden, als dass die Amtszeit ab 1831 zwei Semester betrug.
Die Besetzung der Dekanate war an der Tübinger Universität folgte in Wechsel und Amtsdauer vor 1933 den Gewohnheiten der Rektoratsbesetzung (Abbildung 11).
Abbildung 11: Besetzung der Tübinger Dekanate vor 1933 |
1933 – 1945
Was ändert sich mit dem 30. Januar 1933 bzw. den Folgen der „Machtergreifung“? Bevor darauf eingegangen werden kann, muss noch auf eine Besonderheit des Jahres 1940 hingewiesen werden. Wie Abbildung 6 zu den Rektoren in Heidelberg bereits zeigte, wurden zur versuchten Beschleunigung der für die neuen Machthaber scheinbar zu ressourcenkonsumierenden Lehre Trimester eingeführt. Dies findet sich an vielen deutschen Universitäten wieder, wie im Detail noch für Frankfurt zu zeigen ist und hier für Tübingen dargestellt wird. Dieses Experiment war gescheitert und lief vielerorts schon 1940 aus, in Tübingen fast ein ganzes Jahr später.
Die Veröffentlichung der Eberhard Karls Universität Tübingen zeigt für 1940 und 1941 allerdings bloß die gewohnte Einteilung in Semester.[8] Dass sich mit der Veränderung der politischen Verhältnisse auch etwas an den groben Strukturen des Betriebs verändert, wird damit nicht in dem Maße sichtbar, wie der schlichte Blick in die Vorlesungsverzeichnisse, der Grundlage der vorliegenden Arbeit ist. Jeder Fokus, jede Perspektive hat ihre Stärken und Schwächen.
Abbildung 12: Rektoren in Tübingen nach 1933 |
Die genannte Veröffentlichung der Universität Tübingen reicht allerdings schon um eine andere Veränderung bei der Vergabe des Rektorats festzustellen. Wie Abbildung 12 zeigt, ist die Amtsdauer des Rektors in Tübingen wie schon in Heidelberg deutlich erhöht.
Nicht anders stellt sich die Vergabe der Dekanate in den Fakultäten dar. Abbildung 13 zeigt, wie sich die Amtsdauer der Dekane der sechs Tübinger Fakultäten entwickelten. Stark auffällig ist die Ähnlichkeit zwischen den beiden Dekanen der theologischen Fakultäten in Tübingen und den bzw. dem Heidelberger Dekan Theodor Odenwald. Odenwald war in Heidelberg von 1935 bis 1945. Ebenso sind in Tübingen der evangelische Artur Weiser und der katholische Josef Rupert Geiselmann je von 1935 bis 1945 Dekane an ihrer Universität. Die Dekane der anderen Fakultäten unterliegen einem deutlich größeren Wandel. Dies lässt womöglich auf eine wenigstens nach außen hohe bzw. höhere Kompatibilität der christlichen Theologen mit den politischen Verhältnissen ihrer Zeit schließen.
Abbildung 13: Dekane in Tübingen ab 1933 |
Die Abbildung 13 offenbart,[9] verhüllt durch die deutlich längeren Amtszeiten der Dekane und Rektoren, allerdings noch einen weiteren Bruch mit einer Tübinger Tradition: Das akademische Jahr ist umstrukturiert. Die Schablone der Tabelle, das aus Heidelberg abstrahierte Raster, welches je Winter- und Sommersemester in dieser Reihenfolge zusammenfügt, scheint nach 1933 deutlich besser zu passen. Besonders mit dem Wintersemester 1938 und dem darauffolgenden Sommersemester 1939 wird dies ersichtlich. Und soweit nach den Versuchen, Trimester in Tübingen zu etablieren, sich eine Normalität etabliert, so ist diese derselben Struktur wie auch in Heidelberg oder Frankfurt.
Die Schwierigkeit der Vorlesungs- und Personalverzeichnisse als Quelle für die Frage dieser Arbeit lässt sich ganz besonders an einem Punkt festmachen: Dem schwer dokumentierbaren raschen Wechsel der Amtsträger. Ist ein Vorlesungsverzeichnis zu Beginn eines Semesters, etwa zum 1. Oktober oder 1. April gedruckt, so können Personalwechsel, die sich schließlich dennoch ereignen können, mittels dieser Quelle nur schwer nachvollzogen werden.
Der Versuch, dies in Tübingen dennoch zu unternehmen, führt zu den in Abbildung 14 ersichtlichen Schwierigkeiten.
Abbildung 14: Wechsel der Tübinger Ämter mit der „Machtergreifung“ |
Für das Sommersemester 1933 erfolgte in dieser Abbildung die Eintragung des Rektors (und Theologen!) Friedrich Focke aus genannter Veröffentlichung des Tübinger Universitätsarchivs. Doch das Verzeichnis der Vorlesungen im Sommerhalbjahr 1933 ist hinsichtlich des Rektors und der Dekane weniger ergiebig. Wo in der Abbildung 14 „...“ abgedruckt sind, findet sich selbiges in der Quelle. Offensichtlich konnten oder sollten noch keine Namen gedruckt werden. Die darauffolgende Ordnung wurde bereits in Abbildung 13 dargestellt.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) wurde 1743 gegründet und hatte von Beginn an die bekannten alten Konventionen, die in sehr ähnlicher Form bereits aus anderen Universitäten vorgestellt wurden: Der Rektor bzw. Prorektor, falls formal noch der Landesherr die Geschäfte der Universität führte, wurde unter den ordentlichen Professoren für ein Semester gewählt. Dabei fand in der Regel ein Wechsel unter den vier Fakultäten statt. Es wurde darauf geachtet, dass Theologen, Juristen, Mediziner und Mitglieder der Philosophischen Fakultät mittelfristig gleichermaßen das (Pro-)Rektorat übernahmen. Das war, wie sich auch an anderen Universitäten zeigte, eine Faustformel, aber keine feste Regel, die etwa mit dieser Reihenfolge verbunden wäre. Es gab viele kleinere Abweichungen von diesem Ideal. Der erste Prorektor der FAU waren also der Jurist Andreas Elias Roßmann, und auf ihn folgte ein Theologe, ein weiterer Jurist und darauf schließlich ein Mediziner und schließlich der ordentliche Philosophieprofessor Jakob Wilhelm Hoffmann für das Wintersemester 1745/46.[10]
Mit dem Sommersemester 1805 begann erstmals eine längere Amtszeit eines Prorektors bis Ende des Sommersemesters 1808 mit dem Juristen Carl Heinrich von Gros. Ab dem folgenden Wintersemester wurde das übliche akademische Jahr in Erlangen zur Regel. Als mit dem Ende der Monarchie dann im Jahr 1920 sich der Name des Amtes hin zum „Rektor“ änderte, blieb es jedoch bei der einjährigen Amtszeit (WS und darauf SS) des Rektors.
Auf eine Darstellung der Konventionen zur Vergabe der Dekanate wird aus drei Gründen für die FAU verzichtet: Erstens ist zu vermuten, dass dies eine Wiederholung dessen wäre, was das vorliegende Material der anderen Universitäten zeigt, zweitens soll die Arbeit nicht unnötig vergrößert werden, und drittens wären für die dafür erforderlichen Personalstandsverzeichnisse Fahrtkosten nötig, die eher durch eine Arbeit eines anderen Rahmens gerechtfertigt werden würden, falls sie inhaltlich Neues versprächen.
Die Veröffentlichung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zeigt, dass sich die Amtszeiten der Rektoren schon mit dem Wintersemester 1933/34 verändern. Die Konventionen der Universität wurden von außen mit dem Erlass des bayerischen Kultusministeriums vom 28.8.1933 gebrochen, das ab 1933 die Rektoren ernannte.[11] Die Amtszeiten wurden länger und die Rotation unter den Fakultäten kamen zum Erliegen.
Auf den noch regulären Juristen Eugen Locher, der in den Semester WS 1932/33 und SS 1933 Rektor war, folgten die Mediziner
- Johannes Reinmöller (1933 – 1935),
- Fritz Specht (1935 – 1938) und
- Hermann Wintz (1938 – 1944).
Universität Greifswald
bis 1933
Mit ihrer frei zugänglichen Veröffentlichung[12] bestätigt auch die Universität Greifswald das an anderen Universitäten gezeigte Muster für die Besetzung des Rektorats vor 1933 und nach 1933. Mit wenigen Ausnahmen, wenn auch mehr als etwa an der FAU, dauerten die Amtszeiten seit 1500 jeweils ein Jahr. Der lutherische Theologe Kurt Deißner war 1931 und 1932 eine solche Ausnahme, aber auch vor ihm hatte der Hanauer Theologe Friedrich Wiegand ab 1914 eine zweijährige Amtszeit als Rektor.
1933 – 1945
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Rektoren auch an der Universität Greifswald ernannt und so war der Mediziner Karl Reschke von 1935 bis 1939 Rektor. Nach ihm wurden auch je für drei Jahre der Kunsthistoriker Kurt Wilhelm-Kästner und der Prähistoriker Carl Engel zu Rektoren ernannt.
Abbildung 15: Greifswalds Amtsträger in der NS-Zeit |
Die geringe Anzahl der verfügbaren Vorlesungs- und Personalverzeichnisse erlaubt nur zu dieser Abbildung 15. Die Mängel an diesen Quellen sind bei der Universität Greifswald folgende: Ein Vergleich mit den Bräuchen von vor 1933 ist nur durch die oben genutzte Veröffentlichung der Rektorenübersicht möglich und damit nicht ausreichend. Zudem fehlen für das Jahr 1940 die Verzeichnisse der einzelnen Trimester. Darüber hinaus bleiben die üblichen Mängel dieser Quelle: Spätere Besetzungen von vakanten Posten, wie etwa zum Sommersemester 1942, nachdem der Kunsthistoriker Kurt Wilhelm-Kästner zum ordentlichen Professor in Hamburg ernannt wurde, sind nur schwer nachzuvollziehen anhand dieser Verzeichnisse.
Die üblichen „Symptome“ der NS-Zeit hinsichtlich der Ämter sind allerdings ersichtlich, wenn auch eine Einordnung in die Geschichte und möglichen Eigenheiten dieser Universität fehlt: Es gibt weniger verschiedene Amtsträger mit jeweils deutlich längeren Amtszeiten.
Universität Hamburg
Die Konventionen der Universität Hamburg in Bezug auf das Amt des Rektors stellen sich nicht anders dar als an den anderen bereits vorgestellten Universitäten: An der 1919 gegründeten Universität hatten von 1919 bis 1934 alle Rektoren eine einjährige Amtszeit, bis auf den Rechtsphilosophen Rudolf Laun, der dieses Amt von 1924 bis 1926 innehatte.[13]
Mit der sog. „Machtergreifung“ veränderten sich auch in Hamburg die Amtszeiten des Rektors. Sie wurden deutlich länger.
- 1933-1934 Eberhard Schmidt
- 1934-1938 Adolf Rein
- 1938-1941 Wilhelm Gundert
- 1941-1945 Eduard Keeser[14]
Auf die Darstellung der Dekane der Universität Hamburg wird mit Rücksicht auf den Umfang der Arbeit verzichtet. Sie sind ebenfalls über den genutzten Hamburger Professorinnen- und Professorenkatalog zugänglich.
Philipps-Universität Marburg
Für die Philipps-Universität Marburg bestätigt sich das bisherige Bild. Die Rektoren vor 1933, hier mit Fokus auf die Jahre ab 1910, wurden jährlich mit Rücksicht auf die mittelfristig gleichmäßige Verteilung unter den vier Fakultäten gewählt. Dabei hatte die Philosophische Fakultät aufgrund ihrer Größe und dem Einbezug der wachsenden Naturwissenschaften allerdings einen erheblich größeren Anteil vor 1933.[15]
Ab 1933 wurden die Rektoratswechsel auch in Marburg unregelmäßiger und die Amtsdauer war uneinheitlich und länger. Auffallend ist auch, dass die Rechts- und Staatswissenschaften dominieren.
Universität Wien
An der Universität Wien scheint die Jahrhunderte alte Normalität, einen Rektor auf zwei Jahre zu wählen, wenigstens mit Rücksicht auf die Amtsdauer, bis 1938 anzuhalten. Dann folgt eine fünfjähriges Rektorat des Botanikers Friedrich Knoll und eine zweijährige Amtszeit des Mediziners Eduard Pernkopf.[16]
Die Amtszeiten der Dekane an der Philosophische Fakultät entwickelten sich analog zu denen der Rektoren an der Universität Wien. Mit der Eingliederung des Bundesstaates Österreich in das nationalsozialistische Deutsche Reich im Jahr 1938 veränderten sich die Amtszeiten auch an der Philosophischen Fakultät. Während an den bislang vorgestellten Universitäten der jeweilige Betrieb unterschiedlich schnell aus der alten „Ordnung“ bzw. den alten Konventionen geriet, änderten sich in Wien ein die Ämter schneller. Auch die Evangelisch-Theologische Fakultät, die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, die Medizinische Fakultät und die Katholisch-Theologische Fakultät erhielten ab 1938 Dekane mit von ihrer Tradition stark abweichenden Amtszeiten.[17]
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
bis 1933
Der letzte Blick geht zur zweitjüngsten und zur einzigen Stiftungsuniversität der hier behandelten Universitäten. Es ist eine Universität, von der befürchtet wurde, dass sie mit Altem bricht, und der selbst von den Gründern dieses Ziel mit auf den Weg gegeben wurde.[18]
Welche Traditionen und Gewohnheiten haben sich also an der Frankfurter Universität vor 1933 etabliert?
Abbildung 16: Prorektoren in Frankfurt vor 1933 |
Die Vorlesungs- und Personalverzeichnisse zeigen, dass die bekannten Traditionen aus anderen Universitäten auch in Frankfurt galten, ab Beginn des Lehrbetriebs zum Wintersemester 1914 – bzw. schon vor der Gründung dieser Universität. Auch die Frankfurter Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften, die 1914 in der Universität Frankfurt aufging, hatte bereits typische Bräuche deutscher Universitäten. Beispielsweise zeigen Vorlesungsverzeichnisse der Akademie die Rektoren und Prorektoren. Stellvertreter oder Prorektor eines Rektors ist stets der Amtsvorgänger geworden. Der erste Rektor der Frankfurter Universität, Richard Wachsmuth, war zuvor schon Rektor der Akademie und sein Prorektor war nicht bloß zuvor Prorektor der Akademie, sondern im Amte des Rektors eben Vorgänger von Wachsmuth. Die Abbildung 16 zeigt die ersten Jahre der Goethe-Universität in Frankfurt und das übliche Verfahren des Wechsels vom Rektorenamt zum Amt des Prorektors.
Wie bereits für andere Universitäten gezeigt (insb. Heidelberg), ist es auch in Frankfurt zu Beginn üblich gewesen, dass ein Rektor zuvor Dekan einer der fünf Fakultäten gewesen war. Bleibt Richard Wachsmuth zurecht unberücksichtigt, gibt es bis 1933 bloß eine einzige Ausnahme. Nur als der Jurist Joseph Heimberger 1928 den Naturwissenschaftler Fritz Drevermann ablöst, wird erstmals ein Professor Rektor an der Frankfurter Universität ohne zuvor als Dekan einer Fakultät vorgestanden zu haben.
Die Ausnahme, die die Frankfurter Universität mit Heimberger macht, ändert jedoch nichts an einer der anderen alten Gewohnheiten der akademischen Landschaft Deutschlands: Das Rektorat wechselt regelmäßig zwischen den Fakultäten. Wachsmuth ist als ehemaliger Direktor des Physikalischen Instituts des Physikalischen Vereins der Akademie ein Vertreter der Naturwissenschaftlichen Fakultät für das akademische Jahr 1914/15. Darauf folgten mit Ludwig Pohle die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, darauf mit Hans von Arnim die Philosophische und darauf die Medizinische (Albrecht Bethe) und die Rechtswissenschaftliche Fakultät (H. Titze). Diese Gewohnheiten werden in der Abbildung 17 ersichtlich.
Abbildung 17: Wechsel von Dekanen ins Rektorat in Frankfurt |
1933 – 1945
Das von anderen Lehranstalten vertraute Bild wiederholt sich auch in Frankfurt. Der Walter Platzhoff ist über 12 Jahre Rektor in Frankfurt. Auch die Amtszeiten von Dekanen und der Prorektoren ist deutlich länger als vor 1933 (Abbildung 18).
Abbildung 18: Frankfurter Amtsträger nach 1933 |
Wie die Untersuchungen der anderen Universitäten bereits zeigte, setzten – was die abgedruckten Amtsträger betrifft – Veränderungen an den deutschen Universitäten hinsichtlich der genannten Bräuche vielfach erst um 1935 ein. Wien ist eine der Ausnahmen 1938 und erscheint in diesem Vergleich spät, ist jedoch äußerst schnell, bedenkt man den „Anschluss“ von 1938. Wo steht Frankfurt in diesem Vergleich, wenn man sich auf die Vorlesungsverzeichnisse stützt?
Die Daten aus den Vorlesungsverzeichnissen implizieren, dass es in Frankfurt schon zum Wintersemester 1933/34 einen Bruch gegeben hat (Abbildung 19). Zwar scheint der Wechsel des Rektorats von Gerloff zu Ernst Krieck kein ungewöhnlicher zu sein, da er sich laut dieser Quellen in Übereinstimmung mit dem akademischen Jahr vollzieht. Gerloff wird allerdings schon am 26. April 1933, also zu Beginn seines letzten Semesters abgelöst.[19] Das ist in diesen Quellen nicht nachvollziehbar. Sichtbar wird in diesen Verzeichnissen allerdings, dass mit Krieck erst das zweite Mal (nach Joseph Heimberger) jemand zum Rektor gewählt wurde ohne zuvor Dekan einer der fünf Fakultäten gewesen zu sein. Zudem ist Krieck der erste Rektor, der im Semester vor dem Rektorat kein Professor in Frankfurt war,[20] zudem kein Abitur hatte.
Abbildung 19 zeigt darüber hinaus noch weitere Wechsel innerhalb des akademischen Jahres 1933/34. Das Prorektorat wechselt und zudem auch drei von fünf Dekanate. Und schon zu Beginn dieses akademischen Jahres steht vor dem Druck der Vorlesungsverzeichnisse fest, dass die Dekane Volhard, Lommatzsch, Schwarz und Schmidt ihre Amtszeit zu verlängern haben.
Abbildung 19: Frankfurter Funktionäre um 1933 |
Es ändern sich spätestens 1934 scheinbar auch die Regeln der Besetzung des Prorektorats. Mit dem Wechsel des ersten nationalsozialistischen Rektors einer deutschen Universität nach Freiburg konnte Krieck, der in Heidelberg später auch Rektor gewesen ist (Abbildung 6), auch nicht mehr Prorektor der Frankfurter Universität werden. Stattdessen wurde mit Platzhoff der Prorektor, der zuvor nicht Rektor gewesen war, selbst Rektor und Jantzen wurde Prorektor. Mit Rudolf Ruth und Boris Rajewsky folgten später noch weitere Prorektoren, die zuvor nicht Rektoren gewesen waren.
Abweichungen und Erklärungsansätze
Ende der Ämterrotation bzw. lange Amtszeiten
Eine der Auffälligkeiten an allen Universitäten waren die langen Amtszeiten. Die Ämter wurden nicht mehr rotiert. Ursache hierfür scheint zweifelsfrei die nationalsozialistische „Säuberung“ der Universitäten zu sein. In Frankfurt wurden 109 von 355 Lehrpersonen beurlaubt, also ca. ein Drittel.[21] Darunter waren Lehrpersonen, die als Gegner des Nationalsozialismus galten oder bekannt waren, und alle Dozenten jüdischer Abstammung.
Für die Universität Köln zeigt sich, dass die Zahl der ordentlichen Professoren kaum nach unten bewegt, eher sogar nach oben: Im Wintersemester 1932/33 verteilen sich auf die Fakultäten Wiso (12), Jura (8), Medizin (22) und Phil. (27) 69 ordentliche Professoren. Im Wintersemester 1944/45 sind es in den Fakultäten Wiso (12), Jura (10), Medizin (24) und Phil. (33) 14 ordentliche Professoren mehr.[22] Neben den Säuberungen wären allerdings durch Kriegsverluste deutlich geringere Zahlen zu erwarten gewesen. Dagegen fällt die Zahl der außerordentlichen Professoren vom Wintersemester 1932/33 zum Wintersemester 1944/45 von 42 auf 8.[23]
Der große Verlust an Personal ändert die Zahl der für Ämter infrage kommenden Professoren. Zudem kommt weniger Personal nach. Wie die Daten aus den Verzeichnissen zeigt, bleiben alte, bekannte Namen nun einfach länger im Amt oder rotieren früher wieder hinein. In Heidelberg übernimmt etwa Ulmer zum Wintersemester 1939 wieder einmal das Dekanat der juristischen Fakultät und bleibt Jahre im Amt, ebenso Odenwald 1935 für die theologische Fakultät oder Rodenwaldt, Panzer, Schneider usw. In Tübingen muss etwa Weiser wieder ins Amt und auch über Jahre. Ebenso muss in Frankfurt an der Philosophischen Fakultät mit Matthias Gelzer ein ehemaliger Dekan in der NS-Zeit wieder das Amt übernehmen, behält es ab 1935 für mehr als zwei Jahre und muss schon 1942 wieder Dekan werden, dieses Mal bis zum Ende der NS-Diktatur.
Keine Veränderungen 1933?
Die „Nationale Revolution“ von 1933 ist zu keinem besonderen Stichtag anhand der Vorlesungsverzeichnisse nachzuvollziehen. Wie oben dargestellt zeigen die deutschen Universitäten mittels ihrer gedruckten Personalverzeichnisse mit einer deutlichen Verspätung, wie sich die nationalsozialistische Regierung die „Gleichschaltung“ vorstellte. Die Effizienz, mit der der NS-Staat und seine Beamten das Universitätsleben umkrempelte, wird nicht sichtbar genug.
Das Problem dieser Quelle ist, dass die Drucklegung auch mit nicht abgedruckten, inhaltlichen Unsicherheit hinsichtlich des Personals erfolgen kann. Und Änderungen, seien sie auch noch so kurz nach dem Druck, können in diesen Quellen nicht mehr auftauchen. Das sechsmonatige Intervall ist für diese schnellen Veränderungen nicht aussagekräftig genug.
Fazit
Im Laufe der Jahrhunderte haben sich im untersuchten deutschsprachigen Gebiet zwischen Tübingen und Greifswald, zwischen Hamburg und Wien Traditionen gebildet, nach denen Rektoren und Dekane gleichermaßen bestimmt wurden. Unabhängig vom Alter der Universität sind Spuren dieser Traditionen bis 1933 sichtbar. Nur vereinzelt gab es kleinere Abweichungen, wie etwa das eine Zeitlang mit dem Sommersemester beginnende akademische Jahr in Tübingen, die allerdings nicht lange oder nicht sehr außergewöhnlich waren.
Die NS-Zeit führte zu größeren Veränderungen dieser Traditionen. Sieht man von anderen strukturellen Veränderungen ab, wie den Trimestern 1940, so sind die untersuchten Konventionen, diesen Quellen nach, offenbar überwiegend aufgrund von Personalmangel gebrochen worden.
Diese Arbeit hat die ihr gestellte Aufgabe nun insofern gut bewältigt, als dass klar gezeigt wurde, dass höchstwahrscheinlich keine Universität in der Zeit des Nationalsozialismus ihr traditionellen Verfahren und Gewohnheiten hinsichtlich der Vergabe von Ämtern hat fortführen können. Es darf aufgrund der Menge und Auswahl der dargestellten Universitäten wohl auf alle Universitäten des Deutschen Reichs geschlossen werden.
Ganz offensichtlich liegt es nicht in der Perspektive dieser Arbeit die Auswirkungen des Nationalsozialismus auf die praktische Handhabung der Amtsvergabe darzustellen oder zu erklären. Auch wäre es Aufgabe einer größeren Arbeit, zu zeigen, auf welche Arten sich die genannten Konventionen vor 1933 gefestigt haben. Ebenso interessant wäre es, miteinzubeziehen, welche Rolle die alten Gewohnheiten gespielt haben und noch immer spielen, während sich die Universitäten weiterentwickeln und sich Ämter und ihre Vergabe verändern.
Die Analyse dieser Quelle kann also im Rahmen einer größeren Arbeit nur der erste Schritt sein, etwa um richtige Fragen zu stellen und danach in anderen Quellen Antworten oder weiterführende Fragen zu finden.
[1] Die Universität Königsberg bleibt unberücksichtigt aufgrund der schwierigen Quellenlage. [2] Da die in dieser Arbeit thematisierte Epoche wenige weibliche Funktionäre an deutschen Universitäten kennt und mit Margot Becke-Goehring in Heidelberg im Jahr 1966 erstmals eine Frau Rektorin einer deutschen Universität wird, wird rein sprachlich nicht explizit Rücksicht auf das Geschlecht gelegt. [3] Vgl. Helmut Heiber, Universität unterm Hakenkreuz. Teil II: Die Kapitulation der Hohen Schulen. Das Jahr 1933 und seine Themen, München 1994, S. 288ff. [4] Universität Leipzig, Rektoren und Dekane der Universität Leipzig 1409 – 1947, [https://research.uni-leipzig.de/catalogus-professorum-lipsiensium/upload/rektoren-und-dekane.pdf], zuletzt abgerufen am 15.09.2018. [5] Erstellt mit Daten aus: Universitätsarchiv Tübingen, Historisch-statistisches Handbuch der Universität Tübingen. Die Rektoren 15. – 21. Jahrhundert. Bearbeitet von Irmela Bauer-Klöden, Tübingen 2010, Zugriff über [https://uni-tuebingen.de/de/105841], letzter Zugriff am 15.09.2018. [6] Vgl. ebd., S. 136. [7] Dieses Muster findet sich in Tübingen ebenso schon 200 Jahre zuvor (idealtypisch auf S. 64) bzw. seit Gründung der Universität im Jahre 1477. [8] Vgl. Universitätsarchiv Tübingen, Historisch-statistisches Handbuch der Universität Tübingen. Die Rektoren 15. – 21. Jahrhundert. Bearbeitet von Irmela Bauer-Klöden, Tübingen 2010, Zugriff über [https://uni-tuebingen.de/de/105841], letzter Zugriff am 15.09.2018, S. 174 f. [9] Was die Abbildung der besseren Übersichtlichkeit halber „verschweigt“: Die Reihenfolge der genannten Fakultäten ändert sich zum ersten Trimester 1940. Während zuvor die Reihenfolge in den Verzeichnissen der in den Abbildungen Vorbild war, ist ab 1940 die Reihenfolge: Naturwissenschaften, Medizin, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Philosophie, evangelische Theologie und zuletzt die katholische Theologie. [10] Vgl. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Bestände und Materialien zu Universitätsgeschichte, [https://www.fau.de/universitaet/das-ist-die-fau/uniarchiv/], zuletzt abgerufen am 15.09.2018. [11] Vgl. ebd. [12] Universität Greifswald, Rektorenchronik 1900–1999, [https://www.uni-greifswald.de/universitaet/geschichte/chronik-der-universitaet/rektorenchronik/rektorenchronik-1900-1999/], letzter Zugriff am 15.09.2018. [13] Vgl. Universitätsarchiv Hamburg, Hamburger Professorinnen- und Professorenkatalog. Rektoren/Präsidentinnen und Präsidenten der Hamburger Universität, [https://www.hpk.uni-hamburg.de/site/rektoren_praesidenten?b=1], letzter Zugriff am 15.09.2018. [14] Vgl. ebd. [15] Vgl. Inge Auerbach (Hrsg.), Catalogus professorum academiae Marburgensis. Die akademischen Lehrer der Philipps-Universität Marburg. Zweiter Band: Von 1911 bis 1971, Marburg 1979. [16] Vgl. Universität Wien, Chronologische Auflistung der FunktionärInnen der Universität Wien, [http://geschichte.univie.ac.at/de/personen/funktionaere?page=1], zuletzt abgerufen am 15.09.2018. [17] Vgl. ebd. [18] Vgl. Notker Hammerstein, Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von der Stiftungsuniversität zur staatlichen Hochschule. Band I. 1914 bis 1950, Neuwied/Frankfurt 1989, S. 27. [19] Vgl. ebd., S. 209. [20] Heimberger hatte im Sommersemester 1928 in Frankfurt gelehrt. [21] Vgl. ebd., S. 220. [22] Vgl. Erich Meuthen (Hrsg.), Kölner Universitätsgeschichte. Band III. Die neue Universität. Daten und Fakten, Köln/Wien 1988, S. 317. [23] Vgl. ebd., S. 320.