Bundestagswahl: alle 4 Jahre einmal?

Es gilt, dass alle 4 Jahre ein neuer Bundestag gewählt wird. Die letzte Wahl war 2013, die nächste ist 2017. Doch wie sicher ist es eigentlich, dass 2017 wieder gewählt wird, und nicht schon früher? Wann gilt der 4-Jahres-Rhythmus nicht?

Die politische Geschichte der Bundesrepublik hat schon mehrere Fälle gesehen, bei denen nicht erst nach 4 Jahren gewählt werden durfte, sondern früher.

Wenn ein Bundeskanzler nicht mehr will …

Da ist ein Kanzler schon einmal an der Macht, und dann ersucht er Neuwahlen auf die Gefahr hin, zu scheitern? Das gab es schon zweimal: Helmut Kohl 1983 und Gerhard Schröder 2005.

Kohl wollte nach dem Sturz von Helmut Schmidt und dem Wechsel der FDP von der SPD zur Union seine Herrschaft legitimieren lassen. Legal war die Wahl von Kohl durch den Bundestag 1982. Daher initiierte Helmut Kohl eine Niederlage bei dem Antrag an den Deutschen Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Die darauffolgende Bundestagswahl kam 3 Jahre nach der letzten Bundestagswahl. Die FDP verlor wegen ihrer Verrats an Schmidt einige Stimmen, doch Kohl ging gestärkt in eine neue Legislaturperiode. Diese Wahl war ein Erfolg: Er hatte nun zunächst 4 Jahre Regierungszeit vor sich.

Auch Gerhard Schröder verkürzte schon einmal eine Legislaturperiode mit einer Vertrauensfrage. 2005 führte er Neuwahlen herbei, da die SPD kurz zuvor bei der Landtagswahl in NRW für seine Politik (Agenda 2010) abgestraft wurde. Nun wollte er mit einer zu gewinnenden Bundestagswahl Rückenwind für seine Politik. Es scheiterte und eine große Koalition unter Angela Merkel entstand.

Wenn ein Bundeskanzler nicht mehr kann …

Bis 1969 gab es regelmäßig Wahlen im 4-Jahres-Takt. 1949, ’53, ’57, ’61, ’65 und ’69. Doch die 7. Bundestagswahl 1972 sollte anders werden als alle zuvor: Die sozialliberale Koalition von Willy Brandt war geschwächt. Immer mehr Abgeordnete wechselten das Lager, weil sie die Ostpolitik von Brandt nicht mehr stützen wollten. Da wagte die Union, was zuvor noch niemand gewagt hatte: ein konstruktives Misstrauensvotum. Es scheiterte – auch, weil die SED Stimmen zum Schutz von Willy Brandt gekauft hatte. Dennoch war die Regierung geschwächt. Willy Brandt stellte die Vertrauensfrage, die er erwartungsgemäß verlor. Damit gab es Neuwahlen – ein Jahr bevor sie regulär anstanden. Wenn eine Regierung nicht mehr kann, sind Neuwahlen die Lösung.

Wenn ein Volk nicht mehr will …

… hat es Pech gehabt. Es gibt formal keine Möglichkeit für das Volk, den Bundestag aufzulösen und neue Volksvertreter zu wählen. So muss der mit der aktuellen Politik unzufriedene Bürger bis zu 4 Jahre warten, um neue Parlamentarier zu bekommen.

Allerdings gibt es in Deutschland permanent Wahlen, da Deutschland ein Föderalstaat ist. In irgendeinem Bundesland wird immer gewählt. Die Länderparlamente haben zwar auf den ersten Blick nichts mit der Bundespolitik zu tun, doch wirken die Länder in die Bundespolitik mit. Dafür gibt es den Bundesrat. Die Mehrheitsverhältnisse interessieren die Bundesregierung sehr, da man dieses Organ als Blockadeinstrument nutzen kann. Daher kann die Bevölkerung eines Bundeslandes, in dem gerade gewählt wird, die Regierung im Bund abstrafen. Nicht umsonst gibt es das Sprichtwort: „Wer im Bund regiert, verliert.“

In den Zeiten großer Koalitionen macht es allerdings wenig Sinn, die über die Wahl auf Länderebene eine Bundesregierung abzustrafen. In den Bundesländern reicht es fast überall (noch) für große Koalitionen, und wenn die auch im Bund regiert, folgen die Länder der Bundesregierung.

Ein neues Volk?

Als Deutschland 1990 wiedervereinigt wurde, sind auch die Bundestagswahlen vorgerückt. Nach 1987 wurde nun schon ein Jahr früher gewählt. Das hat der damaligen schwarz-gelben Regierung geholfen. Ein neues Volk verhilft auch zu früheren Wahlen, doch diese Option gibt es nicht mehr.


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