Gewaltenteilung

Föderalismus-Typen

Prinzipiell gibt es zwei Arten von Föderalismus: kooperativen Föderalismus und Wettbewerbsföderalismus. Letzteren findet man beispielsweise in den USA und in der Schweiz, während man den kooperativen Föderalismus in Deutschland betrachten kann.

Beim kooperativen Föderalismus haben die Gliedstaaten wenig Autonomie (besonders bei Steuern). In der Regel haben Staat und Gliedstaaten einige gemeinsame Verantwortlichkeiten. Die Politik ist koordinierter. In Deutschland führen die Behörden der Länder die Politik des Bundes aus. Darum hat der Bund auch relativ wenige eigene Behörden. Außerdem gibt es einen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern, sodass, wie es das Grundgesetz fordert, „gleichwertige Lebensverhältnisse“ geschaffen werden. Reiche Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geben den weniger finanzstarken Ländern wie Berlin Jahr für Jahr Milliarden ab. Zusätzlich zum Finanzausgleich wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat mit.

Die Steuereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland werden in Gemeinschaftssteuern, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern unterteilt. Zu den Gemeindesteuern gehören Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern sowie eine Vielzahl an kleineren Steuern. Zu den Ländersteuern gehören die Erbschafts-, Kfz- und Grunderwerbssteuer sowie noch einige kleinere Steuern. Die Bundessteuern sind Kaff eesteuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Branntweinsteuer. Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer sind in Deutschland Gemeinsschaftssteuern. Das Problem an dieser Aufteilung ist allerdings die Zuständigkeit. Die Zuständigkeit liegt nicht immer bei den entsprechenden Ebenen. Die Verteilung der Steuereinnahmen und Zuständigkeiten nicht systematisch oder klar ersichtlich.

In der Schweiz und den USA hingegen findet man den Wettbewerbsföderalismus. Dieser zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass

  • untere Ebenen einige exklusive Zuständigkeiten haben,
  • untere Ebenen selbst Steuern erheben dürfen,
  • es keinen Finanzausgleich gibt,
  • und politische Zuständigkeiten stärker getrennt sind.

In der Schweiz findet man zum Beispiel in der Verfassung (Artikel 128) Höchstsätze für vom Bund festgelegte Steuern, da die Kantone in ihrer Steuerkompetenz berücksichtigt werden. Jede politische Ebene legt in der Schweiz eigene Steuersätze fest. Damit werden Bürger von drei verschiedenen Ebenen besteuert und je nach Kanton und Gemeinde kann es dabei zu großen Unterschieden kommen.

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